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BGH, 10.11.2005 - IX ZR 254/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Pflichtverletzung des Notars durch Auskehrung einer Heimfallentschädigung an den Konkursverwalter
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Notarhaftung; verfrühte Auskehrung der Heimfallentschädigung
- Judicialis
KO § 55 Satz 1 Nr. 1; ; KO § 59 Abs. 1 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 19 Abs. 1
Amtspflichtverletzung eines Notars durch Auskehrung der Heimfallentschädigung vor Umschreibung von Wohnungserbbaurechten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 25.02.2000 - 6 O 319/98
- OLG Schleswig, 06.09.2001 - 11 U 58/00
- BGH, 10.11.2005 - IX ZR 254/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.04.1990 - V ZR 301/88
Entstehung des Vergütungsanspruchs
Auszug aus BGH, 10.11.2005 - IX ZR 254/01
Die Heimfallentschädigung durfte der Beklagte nicht an den Gläubiger (Konkursverwalter) auskehren, bevor dessen Anspruch mit Umschreibung der Wohnungserbbaurechte auf den Kläger überhaupt entstanden war (grundlegend zum Entstehungszeitpunkt der Heimfallvergütung BGHZ 111, 154, 155 f).Die Entstehung des Entschädigungsanspruchs erst mit Eintragung des Grundstückseigentümers als Erbbauberechtigter ist durch die Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs grundsätzlich geklärt (vgl. BGHZ 111, 154, 155 f; 116, 161, 163).
- BGH, 22.11.1991 - V ZR 187/90
Ermittlung des Wertes des Erbbaurechts
Auszug aus BGH, 10.11.2005 - IX ZR 254/01
Die Entstehung des Entschädigungsanspruchs erst mit Eintragung des Grundstückseigentümers als Erbbauberechtigter ist durch die Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs grundsätzlich geklärt (vgl. BGHZ 111, 154, 155 f; 116, 161, 163).